Die Aufgaben des Kirchengemeinderats

"Kirchengemeinderat und Pfarrerinnen und Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde."
Kirchengemeindeordnung der Evang. Landeskirche in Württemberg, § 16

Mit diesem kurzen Satz ist lediglich angedeutet, was die Aufgabe des Kirchengemeinderates (KGR) ist - gemeinsam mit dem zuständigen Pfarrer oder der Pfarrerin die Gemeinde zu leiten. 

Ende letzten Jahres wurde in unserer Gemeinde ein neuer Kirchengemeinderat gewählt; und am 19.01.2014 in einem feierlichen Gottesdienst eingesetzt. Die Wahl gilt grundsätzlich für die nächsten 6 Jahre.  

Die Mitglieder des Kirchengemeinderats (KGR) sind unter anderem verantwortlich für

  • die Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Gemeindevermögens
  • den Bau und Erhalt der Gebäude
  • die Besetzung der Pfarrstellen
  • für die hauptamtlichen Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde (Mesnerin, Gemeindebüro, ErzieherInnen etc.)
  • die örtliche Gottesdienstordnung und den Opferplan
  • die Organisation von Veranstaltungen und Festen

Die Kirchengemeinderatsmitglieder kümmern sich auch um die Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und sind Ansprechpartner bei Themen des christlichen Glaubens und Lebens. Daneben beschäftigt sich der Kirchengemeinderat mit der Frage, welche besonderen Schwerpunkte in der Gemeindarbeit zu setzen und zu realisieren sind. 

Der Kirchengemeinderat tagt einmal im Monat und besteht aus acht gewählten Mitgliedern, sowie Kirchenpfleger und Pfarrer.